KI schreibt Texte, beantwortet Kundenfragen und unterstützt Personal- oder Geschäftsentscheidungen. Der EU AI Act schafft dafür einen verbindlichen europäischen Rahmen. Seit dem 2. August 2026 gelten weitere zentrale Vorgaben, darunter Transparenzpflichten für bestimmte Systeme. Andere Vorgaben gelten bereits seit 2025 oder folgen später. Die Europäische Kommission fasst die wichtigsten Fristen zusammen.
Was ist der EU AI Act und für wen gilt er?
Der EU AI Act schafft gemeinsame Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union. Dabei geht es nicht darum, KI grundsätzlich einzuschränken. Vielmehr sollen mögliche Gefahren für Sicherheit und Grundrechte dort begrenzt werden, wo sie tatsächlich entstehen können.
Deshalb unterscheidet das Gesetz verschiedene Risikostufen. Je höher das mögliche Risiko einer Anwendung, desto umfangreicher können die Anforderungen ausfallen. Betroffen sind nicht nur Unternehmen, die KI selbst entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten.
Auch Firmen, die bestehende Systeme im beruflichen Alltag nutzen, können als sogenannte Betreiber beziehungsweise „Deployers“ Pflichten haben. Das betrifft ganz unterschiedliche Anwendungen, vom Chatbot im Kundenservice bis zur Unterstützung bei internen Arbeitsabläufen. Digitale Informationsangebote zu einem FS Casino auf Slotozilla zeigen durch Online-Slots, personalisierte Bonusangebote und Benutzerfreundlichkeit, wie genau Inhalte online strukturiert werden. Kommt hier KI zum Einsatz, ist für den AI Act entscheidend, wie sie genutzt wird und welche Rolle das Unternehmen dabei einnimmt.
Was bedeutet der EU AI Act 2026 für Unternehmen?
Die Anforderungen beginnen nicht erst dort, wo eine Firma eigene KI entwickelt. Schon der Einsatz fertiger Anwendungen kann Pflichten auslösen. Der EU AI Act verlangt deshalb einen genaueren Blick darauf, welche Systeme im Betrieb genutzt werden, wofür sie zum Einsatz kommen und wer mit ihnen arbeitet.
Drei Themen verdienen 2026 besondere Aufmerksamkeit: die Kompetenz der Beschäftigten, Transparenz gegenüber Nutzern und der Umgang mit Anwendungen, die als Hochrisiko-KI eingestuft werden.
AI-Kompetenz und Schulung der Mitarbeiter
KI im Unternehmen einzuführen, reicht allein nicht aus. Die Menschen, die täglich damit arbeiten, müssen auch einschätzen können, wie das eingesetzte System funktioniert und welche Grenzen es hat. Die Pflicht aus Artikel 4 zur Förderung der AI Literacy gilt bereits seit dem 2. Februar 2025, wie die Europäische Kommission bestätigt.
Wie eine passende Schulung aussieht, hängt vom jeweiligen Betrieb und von der konkreten Anwendung ab. Sinnvoll ist beispielsweise, dass Mitarbeiter:
- Den Zweck des verwendeten KI-Tools kennen.
- Typische Fehler und Grenzen einschätzen.
- Ergebnisse angemessen prüfen.
- Wissen, wann eine zusätzliche menschliche Kontrolle erforderlich ist.
Interne Schulungen und Leitlinien können geeignete Maßnahmen sein. Die Fragen und Antworten zur AI Literacy geben Unternehmen hierzu konkrete Orientierung.
Transparenz beim Einsatz von KI
Menschen sollen erkennen können, wenn sie mit einer KI statt mit einer Person kommunizieren. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 regeln unter anderem solche Fälle. Sie betreffen auch Deep Fakes und bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die entsprechend kenntlich gemacht werden müssen. Was Unternehmen dabei konkret beachten sollten, erläutert die Europäische Kommission in ihren Leitlinien.
Hochrisiko-KI verlangt besondere Aufmerksamkeit
Bestimmte KI-Systeme in sensiblen Bereichen, etwa bei der Auswahl oder Bewertung von Bewerbern, werden als Hochrisiko-KI eingestuft. Für sie können deutlich umfangreichere Anforderungen gelten:
- Menschliche Aufsicht
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Kontrolle der verwendeten Daten
- Protokollierung wichtiger Vorgänge
Die Einstufung hängt dabei wesentlich vom konkreten Einsatzzweck ab. Welche Anwendungen grundsätzlich als Hochrisiko-KI eingeordnet werden können, ist im EU AI Act auf EUR-Lex festgelegt.
Welche KI-Anwendungen sind verboten?
Der AI Act unterscheidet nicht nur zwischen verschiedenen Risikostufen. Bei einigen Einsatzformen geht die EU einen Schritt weiter und verbietet sie grundsätzlich. Diese Verbote gelten bereits seit dem 2. Februar 2025.
| Verbotene KI-Praxis | Was damit gemeint ist |
| Manipulation | KI beeinflusst Menschen gezielt oder unterschwellig und kann ihnen dadurch erheblich schaden |
| Ausnutzen von Schutzbedürftigkeit | Systeme nutzen etwa Alter, Behinderung oder eine besondere soziale oder wirtschaftliche Situation gezielt aus |
| Social Scoring | Menschen werden anhand ihres Verhaltens oder persönlicher Merkmale bewertet und dadurch ungerechtfertigt benachteiligt |
| Predictive Policing | Das Risiko einer Straftat wird allein anhand von Profiling oder persönlichen Eigenschaften vorhergesagt |
| Gesichtsdatenbanken | Gesichtsbilder werden wahllos aus dem Internet oder aus Videoüberwachung gesammelt, um Datenbanken aufzubauen oder zu erweitern |
| Emotionserkennung | Am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist KI zur Emotionserkennung grundsätzlich verboten, außer für bestimmte medizinische oder sicherheitsbezogene Zwecke |
| Biometrische Kategorisierung | Biometrische Daten werden genutzt, um besonders sensible persönliche Merkmale abzuleiten, etwa politische oder religiöse Überzeugungen oder die sexuelle Orientierung |
Unternehmen sollten deshalb auch bestehende Anwendungen prüfen und nicht erst bei der Anschaffung neuer Software aktiv werden. Eine verständliche Übersicht der verbotenen Praktiken bietet die EU-Kommission zum AI Act in Fragen und Antworten dazu.
Für die Planung ist außerdem wichtig, dass die einzelnen Pflichten zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen. Bei Hochrisiko-Systemen kommen weitere Anforderungen erst später hinzu: Für Anwendungen nach Anhang III ist derzeit der 2. Dezember 2027 vorgesehen, für bestimmte Hochrisiko-KI in regulierten Produkten der 2. August 2028.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Dabei sollte klar sein, wo KI bereits zum Einsatz kommt und wer dafür verantwortlich ist. Daraus lässt sich ableiten, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.
- Eingesetzte KI-Systeme erfassen.
- Eigene Rolle je System bestimmen.
- Risikokategorie prüfen.
- AI-Kompetenz der Mitarbeiter fördern.
- Transparenzpflichten kontrollieren.
- Zuständigkeiten und Abläufe dokumentieren.
- Kommende Fristen im Blick behalten.
Diese Übersicht sollte regelmäßig aktualisiert werden. Neue Tools oder geänderte Einsatzbereiche können schließlich auch die Pflichten eines Unternehmens verändern.







