Wenn du zeitweise oder dauerhaft in Deutschland arbeitest, solltest du über die digitale Krankschreibung Bescheid wissen. Offiziell wird sie als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bezeichnet, seit dem 1. Januar 2023 ersetzt sie größtenteils den klassischen „gelben Schein“ vom Arzt.
Grundsätzlich bekommst du weiterhin einen gelben Ausdruck, aber nur für dich. Die eigentliche Übermittlung erfolgt digital. So sparst du dir Wege und Papierkram, und dein Arbeitgeber zieht sich die Daten direkt von der Krankenkasse.
So sieht der Ablauf Schritt für Schritt aus
Krankmeldung beim Arbeitgeber
Wie früher meldest du dich krank – telefonisch, per Mail oder SMS und möglichst unverzüglich. Die gesetzliche Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren, bleibt unverändert bestehen. Geschehen sollte dies spätestens am ersten Krankheitstag. Bei längerer Dauer bekommst du ab dem vierten Tag eine Bescheinigung, oder dein Arbeitgeber holt sie digital ab.
Der Arzt stellt die AU aus
Du gehst zur Ärztin (physisch oder per Videosprechstunde), und sie stellt deine Arbeitsunfähigkeit fest. Statt Papiertransfers übermittelt die Praxis die Befunde direkt an deine gesetzliche Krankenkasse – über das sichere Netzwerk der Telematik-Infrastruktur.
Krankenkasse speichert und stellt bereit
Die Krankenkasse bekommt die Daten: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, ob Erst- oder Folgemeldung, und gegebenenfalls Unfall-Hinweise. Es werden keine Diagnose und keine Praxisnamen genannt, der Datenschutz bleibt gewahrt.
Arbeitgeber ruft die Infos ab
Basierend auf deiner Mitteilung kann dein Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch abrufen – allerdings nur für dich persönlich und nur für den angegebenen Zeitraum. Ein Dauerzugriff ist nicht erlaubt.
Du erhältst einen Ausdruck
Der Ausdruck dient nur noch deinen Unterlagen. Er ist freiwillig für den Arbeitgeber oder die Krankenkasse einsehbar. Der bürokratische Zusatzaufwand entfällt weitgehend.
Telemedizinische Krankschreibung: Der digitale Shortcut
Seit der Pandemie ist nicht nur das Ändern des Übermittlungswegs erlaubt, sondern auch die Möglichkeit, dich online krankschreiben zu lassen. Insbesondere bei leichten Atemwegserkrankungen kannst du dich per Video oder Telefon für bis zu 5 bzw. 7 Tage krankschreiben lassen, sofern du bei der Ärztin oder in der Praxis bereits bekannt bist.
Wenn du also krank bist, musst du nicht erst raus. Du rufst die Praxis per Smartphone an und bekommst die Krankschreibung digital geschickt. Inzwischen ist das kein Notlösungsweg mehr, sondern ein Standard-Tool in vielen deutschen Praxen.
Welche Vorteile hat das digitale Verfahren?
Weniger Papier, weniger Stress
Der klassische Vierfachdruck (für dich, Arbeitgeber, Krankenkasse, Arztpraxis) entfällt, stattdessen transferiert man Daten digital sicher und direkt. Das spart Papier und reduziert Aufwand und Fehlerquellen.
Schnelle Bearbeitung bei der Krankenkasse
Weil die Bescheinigung direkt digital bei der Krankenkasse ankommt, kann Krankengeld schneller und zuverlässiger bearbeitet werden – mit lückenloser Dokumentation.
Kein Übertragungschaos
Der häufige Verlust oder die Vergesslichkeit beim Weiterreichen des Zettels wird vermieden. Arbeitgeber holen sich die AU selbst ab – und auch du musst nichts verschicken.
Bessere Abläufe in Unternehmen
Personalabteilungen haben klare Prozesse und zentrale Ablagen. Keine verstreuten Zettel mehr, keine Telefonketten – das spart Zeit und minimiert Verwaltung.
Datenschutz und Sicherheit
Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt über die Telematik-Infrastruktur. Arbeitgeber bekommen keine Diagnose, sondern nur Zeitraum und Kontext – und nur dann, wenn du dich vorher gemeldet hast.
Was bleibt gleich – und was ist anders?
Anzeige- und Nachweispflicht sind geblieben
Deine Pflicht, dem Arbeitgeber schnell Bescheid zu geben, bleibt bestehen. Auch der Meldezeitraum (ab dem vierten Tag) bleibt, nur die Abgabeform ändert sich: Nicht mehr du, sondern der Arbeitgeber holt die Krankschreibung.
Wer ist ausgeschlossen?
Privatversicherte, Kinderkrankmeldungen, Minijobs im Privathaushalt, Krankschreibungen aus dem Ausland oder bei medizinischer Rehabilitation – dafür gilt die eAU noch nicht.
Übergangsregeln bei Störungen
Wenn technische Probleme auftreten (z. B. Praxis ohne eHBA), gilt ein Ersatzverfahren. Dann bleibt der gelbe Zettel gültig – allerdings nur temporär. Langfristig ist ausschließlich die digitale Lösung vorgesehen.
Worauf du achten solltest
Wenn du dich krankmeldest, sagst du deinem Arbeitgeber wie gewohnt Bescheid. Frag gegebenenfalls nach, ob dein Arbeitgeber das System nutzt. Technische Verzögerungen können vorkommen, aber im Regelfall funktioniert die eAU reibungslos.
Wenn du privat versichert bist oder wegen eines kranken Kindes fehlst, bleibt der manuelle Papierweg bestehen. Aber keine Sorge: In Zukunft ist auch dabei langfristig digitales Handling angedacht. Der Gesetzgeber arbeitet dran.
Warum der Wandel jetzt gekommen ist
Das Terminservice‑ und Versorgungsgesetz (TSVG) war der rechtliche Startschuss. Und mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III wurde der Zeitplan schließlich fixiert:
- Pilotphase ab 2021
- Pflicht zur Übermittlung durch Praxen seit 1. Juli 2022
- Pflicht zur digitalen Abrufbarkeit durch Arbeitgeber seit 1. Januar 2023
Damit wurde die Basis für den heutigen Ablauf gelegt.
Gerade öffentliche Stellen wie die Bundesagentur für Arbeit können seit Anfang 2024 Krankschreibungen digital abrufen. Für dich entfällt die Pflicht, Papiernachweise vorzulegen.